Nicht nur beim Export und Import von Waren in bzw. aus Drittstaaten sind diverse Formalitäten gefordert, auch beim Warenhandel mit anderen EU-Mitgliedstaaten haben Unternehmen verschiedenen Verpflichtungen nachzukommen. Die INTRASTAT beschreibt dabei die innergemeinschaftliche Handelsstatistik, welche von Unternehmen gewisse Daten derer innergemeinschaftlichen Warenströme einfordert. Für welche Geschäftsfälle INTRASTAT-Meldungen erforderlich sind, welche Daten für diese bereitgestellt werden müssen oder wie sich die technische Abwicklung gestalten kann, stellen dabei für meldepflichtige Unternehmen regelmäßige Fragestellungen dar.
Dieses Webinar richtet sich an alle Mitarbeiter in Unternehmen, welche organisatorische, operative oder beratende Aufgaben rund um die INTRASTAT-Meldung wahrnehmen. Dazu zählen beispielsweise regelmäßig Leiter und Mitarbeiter von Steuerberatungskanzleien und Zolldienstleistern.
LERNZIEL
Nach Absolvierung dieses Seminars sollen die Teilnehmer in der Lage sein, u.a. folgende Fragestellungen zu beantworten:
Was ist die INTRASTAT und welche bilden die wesentlichen Rechtsgrundlagen für diese?
Für welche Unternehmen besteht eine gesetzliche Meldepflicht und welche Umstände begründen diese?
Welche Daten und Informationen werden für eine korrekte INTRASTAT-Meldung unbedingt benötigt?
Welche Geschäftskonstellationen bilden Sonderfälle iZm der INTRASTAT-Meldung?
Für welche Fälle existieren Befreiungen und Erleichterungen?
INHALT
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Wir freuen uns, Sie schon bald im Rahmen eines unserer Zollseminare begrüßen zu dürfen.