Das sogenannte Ursprungsland einer Ware zählt zu den zentralen Parametern, welche für eine ordnungsgemäße Im- und Exportabwicklung erforderlich sind. Dabei können mit dem Warenursprung unzählige beachtenswerte Maßnahmen verbunden sein, wie etwa die weitreichende Systematik von Zollbegünstigungen durch Freihandelsabkommen. Doch um schlussendlich von Abgabenbegünstigungen durch Freihandelsabkommen als Importeur profitieren zu können oder Zollbegünstigungen als Exporteur seinen Kunden gewähren zu können, sind viele weitere Prüfungs-, Dokumentations- und Nachweismaßnahmen im Betrieb erforderlich.
Dieses Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter von Produktions-, Handels- oder Logistikunternehmen sowie sonstige Interessierte, welche mit Präferenzabkommen, Präferenzkalkulationen, Lieferantenerklärungen oder Präferenznachweisen in Berührung kommen.
LERNZIEL
Nach Absolvierung dieses Seminars sollen die Teilnehmer in der Lage sein, u.a. folgende Fragestellungen zu beantworten:
Was wird unter dem Ursprungsland einer Ware verstanden und nach welchen Überlegungen und Systematiken wird dieses ermittelt?
Mit welchen Staaten und Wirtschaftsunionen unterhält die Europäische Union Präferenzabkommen?
Wie wird festgestellt, ob eine Ware tatsächlich präferenzbegünstigt ist?
Was versteht man unter dem Begriff "Kumulierung"?
Welche Präferenznachweise existieren und wie werden diese korrekt ausgestellt?
Was sind Lieferantenerklärungen, wann werden diese benötigt und wie sind diese korrekt zu erstellen?
Welche Konsequenzen können bei unzulässiger Ausstellung von Präferenznachweisen entstehen?
Wie wird ein Unternehmen 'Ermächtigter Ausführer' bzw. 'Registrierter Ausführer (REX)'?
Was versteht man unter dem nichtpräferenziellen Ursprung?
INHALT
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Wir freuen uns, Sie schon bald im Rahmen eines unserer Zollseminare begrüßen zu dürfen.