Das Ursprungsland ist einer der entscheidenden Begriffe in der Welt des internationalen Handels.
Für den Warenverkehr ist in der Regel die Angabe des Ursprungslandes erforderlich. Fallweise ist dieser nichtpräferenzielle bzw. handelsrechtliche Ursprung durch ein Ursprungszeugnis zu beurkunden.
Diese Anforderungen ergeben sich meistens aus dem handelspolitischen Umfeld und dienen z.B. der Sicherstellung von Handelsembargos, der Überwachung von Mengenbeschränkungen, der Einhebung von Antidumping- , Schutz- oder Strafzöllen oder als Erfordernis bei Akkreditiven.
Sie bringen das Ursprungsland auf den Exportdokumenten an oder stellen Ursprungszeugnisse aus? Sie importieren Waren und möchten wissen, wie der Ursprung der Ware definiert wird?
Dann ist es von wesentlicher Bedeutung, die nichtpräferenziellen Ursprungsbestimmungen kennenzulernen.
LERNZIEL
Nach Absolvierung des Webinars „Ursprungszeugnis - der nichtpräferenzielle Ursprung“ sollen die Teilnehmer in der Lage sein, folgende Fragen zu beantworten:
Wo findet man die Rechtsgrundlagen für den nichtpräferenziellen Ursprung?
Was ist der Unterschied zum Präferenzursprung?
Was sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen?
Wofür wird das Ursprungszeugnis benötigt?
Wie wird es ausgestellt und welche Nachweise sind dafür erforderlich?
Welche Haftungsrisiken bestehen?
INHALT
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Wir freuen uns, Sie schon bald im Rahmen eines unserer Zollseminare begrüßen zu dürfen.