Die Mitgliedsländer der Paneuromed-Zone sind für viele Unternehmen in der EU wesentliche Handelspartner. Die Präferenzzone besteht aus 24 Ländern: Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Färöer-Inseln, die Türkei, Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, die palästinensischen Gebiete, Georgien, die Moldau, die Ukraine, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo.
Sie exportieren aktuell in diese Länder oder stellen Lieferantenerklärungen aus, in denen Sie diese Länder anführen? Sie haben sich bisher noch nicht mit den Übergangsregeln befasst? Dann ist es für Sie von wesentlicher Bedeutung, sich damit auseinanderzusetzen, welche Auswirkungen die Änderungen, welche ab 01.01.2025 in Kraft treten, auf Ihr Unternehmen haben.
LERNZIEL
Nach Absolvierung des Webinars 'Wesentliche Neuerung für Ihre Präferenzkalkulation - Reformierung der Paneuromed-Zone' sollen die Teilnehmer in der Lage sein, folgende Fragen zu beantworten:
Welche Länder gehören dem regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln an?
Was sind die wesentlichen Neuerungen?
Welche Anpassungen muss ich bei der Präferenzkalkulation für meine Produkte vornehmen?
Von welchen Vereinfachungen kann ich in Zukunft profitieren?
INHALT
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Wir freuen uns, Sie schon bald im Rahmen eines unserer Zollseminare begrüßen zu dürfen.