Im grenzüberschreitenden Warenverkehr nimmt der Zolltarif eine maßgebende Rolle ein und stellt die Einreihung von Waren in diesen als eine stetige Herausforderung dar. Kaum ein zollrelevanter Vorgang lässt sich ohne Ermittlung der korrekten Zolltarifnummer rechtskonform und revisionssicher abbilden. Egal ob bei der Aus- oder Einfuhr von Waren, bei besonderen Zollverfahren, bei präferenzrechtlichen Beurteilungen oder bei der Beurteilung handelspolitischer Maßnahmen – die Ermittlung einer korrekten Zolltarifnummer ist stets unumgänglich! Selbst im Zusammenhang mit an das Zollrecht angrenzenden Materien, wie etwa Aspekten der Umsatzsteuer, der Intrastat, CBAM, Entwaldungsverordnung, etc. ist die Zolltarifnummer ein wichtiger Faktor.
Durch die Summe der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen, welche eine Zolltarifnummer bedingt, stellt die Verwendung korrekter Warennummern bzw. ein korrekt tarifierter Artikelstamm ein elementares Fundament dar, um sich sicher im immer komplexer werdenden Zollrecht zu bewegen.
Demnach sollte die Ermittlung bzw. die Anlage korrekter Zolltarifnummern nicht dem Zufall überlassen oder auf (ungeprüfte) Angaben von Lieferanten vertraut werden, sondern die Fähigkeit, korrekte Tarifnummern zu ermitteln, als zentrale Kompetenz im Unternehmen implementiert werden.
Da die korrekte Einreihung von Waren in den umfangreichen und komplexen Zolltarif immer wieder Herausforderungen nach sich zieht, ist es in der Praxis unausweichlich u.a. nachfolgende Fragestellungen beantworten zu können:
Wie ist der Zolltarif der Europäischen Union aufgebaut und welcher Systematik folgt dieser?
Welche Vorschriften sind bei der Tarifierung von Waren zu beachten?
Welche Instrumente stehen zur Verfügung, wenn die Einreihung der Waren in den Zolltarif zweifelhaft ist?
Wie kann in Zusammenhang mit Zolltarifnummern Rechtssicherheit erlangt werden?