EXPORTKONTROLLE, AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT UND BESCHRÄNKUNGEN IM WARENVERKEHR

Die Exportkontrolle betrifft alle exportierenden Unternehmen, wobei diese nicht nur im Zusammenhang mit Drittlandslieferungen, sondern auch im innergemeinschaftlichen Verkehr relevant sein können. Umso wichtiger werden effiziente Prüfprozesse, um evaluieren zu können, ob eventuell Genehmigungspflichten oder Ausfuhrverbote bestehen. Zu beachten ist dabei, dass für die Einhaltung aller Exportkontrollvorschriften jene Person oder Gesellschaft (Ausführer) zuständig ist, die Vertragspartner des Empfängers im Drittland ist und über die Warenversendung aus dem EU-Zollgebiet bestimmt.

Außenwirtschaftsrechtliche Compliance und Zuverlässigkeit von Wirtschaftsbeteiligten werden zukünftig bei der Erteilung von Genehmigungen oder Verfahrenserleichterungen von den zuständigen Behörden eine immer größere Rolle spielen.

Ausfuhren in Drittländer stehen oftmals Exportbeschränkungen, Verboten oder Genehmigungspflichten gegenüber. Dabei sind neben den warenbezogenen Beschränkungen auch personenbezogene, verwendungsbezogene und länderbezogene Beschränkungen zu überprüfen. Fortlaufende Änderungen, beispielsweise der Embargovorschriften verkomplizieren diese Prüfungstätigkeit.

Für Export-Unternehmen ist es daher von zentraler Relevanz, einen internen Experten zu haben, welcher die Einhaltung der relevanten Regularien gewährleistet und dazu ein internes Kontrollsystem umsetzt.

Insbesondere bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use Güter) gestaltet es sich meist nicht einfach, festzustellen, ob Exportbeschränkungen bestehen, welche beachtet werden müssen. Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind Waren, welche für Zivilzwecke konstruiert sind, aber auch militärisch genutzt werden könnten.

In unseren Exportkontrolle-Seminaren erhalten Sie das notwendige Fachwissen vermittelt, welches Sie für so eine komplexe Aufgabenbewältigung benötigen.

Sie können Risiken in Ihrem Unternehmen erkennen und einen Connex zu anwendbaren Exportkontrollvorschriften herstellen, um somit auf diese entsprechend zu reagieren - dies immer unter einer praxisnahen Betrachtungsweise.