P111 - DAS KONZEPT

PRAXISNAHE WEITERBILDUNG

Im März 2017 wurde die Europäische Norm 16992 'Zollvertreter:in' veröffentlicht.

'Diese Norm formuliert Kompetenzen, die mit der Rolle eines Zollvertreters im Zusammenhang stehen, einschließlich solcher, die auch in anderen Berufen zu finden sind und ebenfalls eine besondere Wichtigkeit für den Kontext der Zollvertretung haben.'

'Ein Zollvertreter muss - je nach Land, in welchem die Dienstleistung erbracht wird und er oder sie die Zollvertretungstätigkeiten ausführt - über adäquate Kenntnisse der dort gültigen und relevanten Gesetze, Richtlinien, Regeln und Vorschriften verfügen.'

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EIN STANDARD - VIELE MÖGLICHKEITEN

In diesem Standard finden sich damit auch Kompetenzen für jene Berufsgruppen, die in ihrem beruflichen Wirken mit Zollangelegenheiten in Berührung kommen, aber nicht zu den Zolldienstleistern zählen. Dennoch müssen auch sie über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.

Der große Nutzen dieser Norm besteht darin, dass erstmalig auf europäischer Ebene die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für Personen, die mit Zollangelegenheiten betraut sind, definiert und in 21 Kompetenzbereichen detailliert beschrieben wurden.

Um die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten aus dieser Norm in unterschiedlichen Aufgabengebieten nachweisen zu können, wurden auf Initiative und unter maßgeblicher Beteiligung der G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH mit der Marke Zollakademie Austria von unabhängigen Zertifizierungsunternehmen die Zertifizierungsschemata P36 'Zollfachkraft', P36.1 'Fachkraft für die Erfassung von Zollanmeldungen' und P37 'Zolldeklarant:in' entwickelt. Um die Anforderungen der gesamten EN 16992 zu erfüllen, folgte das Zertifizierungsschema P38 Zollexpert:in.

einstandard v2

PERSONENZERTIFIZIERUNGEN

Bei der Personenzertifizierung P36 'Zollfachkraft' steht das Grundlagenwissen im Bereich Zollwesen für alle betroffenen Berufsgruppen im Vordergrund. 

Die P36.1 'Fachkraft für die Erfassung von Zollanmeldungen' dient als Ergänzung zur P36-Ausbildung und fokussiert sich auf Personen, die Standardzollanmeldungen für das eigene Unternehmen oder im Rahmen von Dienstleistungen erstellen. 

Der:Die Zolldeklarant:in P37 baut auf diesem Wissen auf und konzentriert sich auf jene Personen, die als Mitarbeiter von Zolldienstleistern oder als Mitarbeiter für das eigene Unternehmen eigenverantwortlich verschiedenste Zollanmeldungen abgeben. Diese Ausbildung ist mit einer Berufsausbildung zu vergleichen. 

Der:Die Zollexpert:in P38 richtet sich an Führungskräfte im Zollbereich und vermittelt Managementkompetenzen in Verbindung mit erweitertem Zollwissen. 

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  • Die zertifizierte Person selbst, durch einen anerkannten und unabhängigen Kompetenznachweis.
  • Die Wirtschaft, durch Sicherstellung von korrekten Abläufen in den Betrieben und die Gewissheit, dass der Zertifikatsinhaber die Fähigkeiten laut Kompetenzprofil besitzt.
  • Die Zollverwaltung, die von einer verbesserten Qualität profitiert und bei der Vergabe von Berechtigungen und Bewilligungen einen einheitlichen Standard anwenden kann.
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